Wenn Sie Ihren dauerhaften Aufenthaltsort nach Deutschland verlegen möchten, müssen Sie möglicherweise Ihren Führerschein umschreiben lassen. Welche Formalitäten Sie für diese Umschreibung brauchen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein gemacht haben.

EU- oder die deutsche FeV-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt.

Für viele Staaten der Erde besteht die Möglichkeit, eine dort erworbene Fahrerlaubnis prüfungsfrei in eine deutsche umschreiben zu lassen (z.B. einige Bundesstaaten der USA, kanadische Provinzen). Das liegt entweder daran, dass diese Staaten eine mit der deutschen vergleichbare Ausbildung verlangen, oder dass zwischen der BRD und diesen Staaten Abkommen zur gegenseitigen prüfungsfreien Umschreibung existieren.

An wen muss ich mich wenden?

Eine zuverlässige Auskunft erhalten Sie von der Landeshauptstadt Hannover, Ordnungsamt, Straßenverkehrsabteilung, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Dort erfolgt auch gegebenfalls die Antragstellung.

 

Im Falle einer Umschreibung benötigen Sie:

Antragsformular (wird von der Fahrerlaubnisbehörde/Straßenverkehrsabteilung erstellt)

  • Personalausweis, Reisepass, ggf. Vertriebenenausweis
  • Nationalen Führerschein
  • Übersetzung des Führerscheins (ADAC Hannover)
  • 1 Passbild
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Lichtbild (35 x 45 mm), das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen im Halbprofil oder in einer Frontalaufnahme zeigt
  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat.

 

Quelle: Serviceportal Niedersachsen