Warum Führerschein mit 17?
Obwohl die jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren lediglich einen Bevölkerungsanteil von 7,9 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen im Straßenverkehr Getöteten mit etwa 23 % fast dreimal so hoch. Die Gründe für das hohe Unfallrisiko der jungen Fahranfänger sind vielfältig, ein Kernproblem ist aber die mangelnde Erfahrung. Deshalb gibt es den Führerschein mit 17 für das begleitete Fahren.
18 - und dann?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Karten-Führerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt.
Was müssen junge Fahrer und ihre Begleiter beachten?
Wichtig für die jungen Fahrer:
Wichtig für die Begleitpersonen:
Informationen zum Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle bzw. Bürgeramt
Nachdem Sie sich in unserer Fahrschule angemeldet haben, müssen Sie einen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle oder beim Bürgeramt stellen.
Was müssen Sie bei der Antragsstellung mitbringen?
Die Antragsgebühr beträgt: 51,10 €
Die Gebühr pro eingetragene Begleitperson beträgt: 5,30 €
Wo abzugeben?
Straßenverkehrsamt
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 13.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Der Antrag ist persönlich vom Antragsteller abzugeben.