Warum Führerschein mit 17?
Obwohl die jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren lediglich einen Bevölkerungsanteil von 7,9 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen im Straßenverkehr Getöteten mit etwa 23 % fast dreimal so hoch. Die Gründe für das hohe Unfallrisiko der jungen Fahranfänger sind vielfältig, ein Kernproblem ist aber die mangelnde Erfahrung. Deshalb gibt es den Führerschein mit 17 für das begleitete Fahren.

18 - und dann?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der reguläre EU-Karten-Führerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt.

Was müssen junge Fahrer und ihre Begleiter beachten?

Wichtig für die jungen Fahrer:

  • Mit 16 ½ Jahren können Sie sich zur Führerschein Ausbildung anmelden.
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfbescheinigung.
  • Sie dürfen nur mit Begleitperson fahren.
  • Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle.

Wichtig für die Begleitpersonen:

  • Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt sein, um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden.
  • Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
  • Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW).
  • Sie haben nicht mehr als 3 Punkte.

Informationen zum Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle bzw. Bürgeramt

Nachdem Sie sich in unserer Fahrschule angemeldet haben, müssen Sie einen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle oder beim Bürgeramt stellen.

Was müssen Sie bei der Antragsstellung mitbringen?

  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ .
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre.
  • Ferner benötigen Sie die  Zusatzerklärung zum Führerscheinantrag (B17) und eine Kopie der Ausweise/Führerscheine aller einzutragenden Begleitpersonen.

Die Antragsgebühr beträgt: 51,10 €

Die Gebühr pro eingetragene Begleitperson beträgt: 5,30 €

Wo abzugeben?

Straßenverkehrsamt
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover

Öffnungszeiten:

Montag                                    8.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag         8.00 bis 13.00 Uhr
Freitag                                     7.30 bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Der Antrag ist persönlich vom Antragsteller abzugeben.